Welche Richtlinien gibt die EU für Wohnungslüftung vor?
Das ÖkoDesign-Label für Wohnungslüftung
Seit dem 01.01.2016 müssen Hersteller laut EU-Gesetzgebung die meisten Wohnungslüftungsgeräte mit einem Ökodesign-Label versehen und über die Kennwerte der Geräte offen informieren. Endnutzer kennen Labels zum Beispiel von Fernsehern oder Waschmaschinen. Auf den Labels für Wohnungslüftungsgeräte werden lüftungsspezifische Kennwerte dargestellt. Die jeweilige Labelklasse (A+ bis G) gibt an, wie viel Heizenergie ein durchschnittlicher Haushalt pro Jahr und Quadratmeter durch die Nutzung des jeweiligen Gerätes einsparen kann. Das Label zeigt auch den maximalen Luftvolumenstrom (in m³/h), den das Gerät fördert, sowie die höchste Geräuschbelastung in Innenräumen (in dB) bei maximalem Volumenstrom, auf. Hersteller müssen zudem für alle in der EU erhältlichen Wohnungslüftungsgeräte weiterführende, sogenannte Informationsanforderungen in ihren Produktdatenblättern bereit stellen.
ÖkoDesign-Label: Schneller Überblick, aber kein Ersatz für fachgerechte Planung
Die Labels sind ein erster Schritt zur EU-weiten Harmonisierung der Gesetze und Richtlinien für Wohnungslüftungsgeräte. Sie helfen Endkunden dabei, sich auf einen schnellen Blick über die Energieeffizienz eines Gerätes zu informieren. Jedoch ist jedes Bauvorhaben anders und es ergeben sich immer kundenspezifische Anforderungen an Lüftungsanlagen, die unserer Meinung nach die wichtigsten Faktoren bei Planung und Einbau von Lüftungsanlagen sind. Daher liefert das Label zwar einen schnellen Überblick, kann und darf aber niemals die fach- und kundengerechte Planung, wie sie in Deutschland durch ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 gefordert wird, ersetzen.