Das Passivhaus-Institut gibt eigene Vorgaben für die Prüfung von kontrollierten Wohnungslüftungsgeräten, die als Basis für die Zertifizierung des Gerätes als Passivhaus-geeignete Komponente gelten.
Welche Kennzahlen werden laut PHI ermittelt?
Kennzahlen laut PHI-Zertifizierung
Aufgrund von unterschiedlichen Prüfanforderungen können die Prüfergebnisse von den Ergebnissen nach DIBT- und EN 13141-Prüfungen abweichen. Die einzelnen Kennwerte sind:
Wärmebereitstellungsgrad (effektiv) in %
Bezeichnet den Wärmebereitstellungsgrad des Gerätes, wie er nach den Prüfbedingungen des PHI gemessen wurde, minus der nach PHI-Anforderungen notwendigen Abschläge für den ursprünglichen Messdaten nicht entnehmbare Einflüsse.
Elektroeffizienz in Wh/m3
Die Elektroeffizienz des Gerätes wird analog zur spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme angegeben.
Einsatzbereich in m3/h
Minimale bis maximale Luftförderleistung, in der das Gerät den Anforderungen des Passivhaus Instituts entspricht.
Schallschutz
Das Passivhaus Institut fordert von Wohnungslüftungsgeräten eine eingeschränkte Geräuschbelästigung. Dabei werden der Geräteschall, sowie auch die Kanalschalldruckpegel von Zuluft- und Abluftkanälen ausgegeben:
35 dB(A) ist die maximale Gehäuseschallleistung, die ein zertifiziertes Wohnungslüftungsgerät erbringen darf, um in einem Passivhaus in einem Nebenraum (z. B. Küche, Bad) ohne weitere Maßnahmen betrieben werden zu dürfen. Diese Geräte sind in der Liste mit einem Haken versehen. Geräte, deren Schalldruckpegel im Aufstellraum diesen Wert überschreiten, dürfen in Passivhäusern nur in Technikräumen betrieben werden.
Das PHI fordert in Wohnräumen (Zuluft) einen Schalldruckpegel von maximal 25 dB(A), in Funktionsräumen (Abluft) von maximal 35 dB(A). Überschreitet das Lüftungsgerät diese Grenzwerte, wird die zusätzliche Installation von Schalldämpfern empfohlen. Die Messwerte dieser Liste beziehen sich auf den Kanalschall des Zuluft- und des Abluftkanals.