In der Regel besitzt eine Lüftungsanlage eine Mindestlebensdauer von 20 Jahren und amortisiert sich innerhalb dieser Zeit, bei modernen Gebäuden meist innerhalb des ersten Jahrzehnts der Nutzung.
Wann rechnet sich eine Wohnungslüftungsanlage?
Welche Lebensdauer hat eine Wohnungslüftungsanlage?
TZWL hat vor einiger Zeit die Ausarbeitung „Kanaluntersuchung Lüftungsanlage“ veröffentlicht, die ausweist, in welchem Zustand sich eine im Jahr 1984 errichtete Lüftungsanlage befindet. Es gibt eine große Anzahl an Anlagen, die seit über 25 Jahren in Betrieb sind. Bemerkenswert gut ist auch der Zustand der Luftkanäle nach dieser langen Betriebszeit.
Nach unserem Ermessen kann daher von einer Mindestlebensdauer von 20 Jahren ausgegangen werden.
Wann amortisiert sich eine Lüftungsanlage?
Gesundheitliche und Wohnkomfortaspekte einer Lüftungsanlage lassen sich nicht mit Zahlen ausdrücken. Der gesundheitliche und der Wohlfühl-Nutzen wird vom Menschen individuell bewertet.
Eine nur wirtschaftliche Betrachtung des Nutzens einer Lüftungsanlage wäre daher eine zu einseitige Vorgehensweise.
Ohne Berücksichtigung der vorgenannten Aspekte kann mit Amortisationszeiten von Lüftungsanlagen zwischen 10 und 40 Jahren gerechnet werden.
Das individuelle Nutzerverhalten in der Praxis beeinflusst die realen Verbrauchswerte zur Wärmeversorgung von Gebäuden zudem erheblich.
Die für die einzelnen Varianten Antwort zu 5. genannte Schrift „Welche Heizung braucht das Haus?“ (Rolf Schmidt, Fraunhofer IRB-Verlag, 3. aktualisierte Auflage, siehe Abschnitt 5) ausgewiesenen Verbrauchsdaten belegen, dass Wohnungslüftungsanlagen mit Wärmeübertrager den Energieverbrauch des Beispielhauses um ca. 15 % senken. Bei einem Einsatz von Wärmepumpen reduziert sich der Verbrauch sogar um bis zu 70 % und mehr. Die Jahresenergiekosten können so um cirka die Hälfte gesenkt werden.
Ohne Förderung errechnen sich dennoch teilweise lange Amortisationszeiten von 20 bis 40 Jahren. Gründe hierfür sind unter anderem die in unseren Strompreisen enthaltenen Zusatzkosten und Steuern.