Die Normen und Vorgaben ändern sich auch bei der Prüfung und Zulassung von Wohnungslüftungsgeräten stetig. Bei der Beauftragung und Prüfungsplanung unterstützen wir Sie bestmöglich bei der Entscheidung, nach welchen Prüfkriterien Sie Ihre Geräte untersuchen lassen sollten.
Normen & Richtlinien
Nach welchem Prüfstandard sollte ich meine Geräte untersuchen lassen?
Sowohl in Deutschland, als auch der EU und im internationalen Raum gibt es unterschiedliche Prüfvorschriften für Zulassungen und Zertifikate. Je nachdem, welche Geräteart Sie prüfen lassen wollen und wie Sie Ihre Geräte am Markt vertreiben wollen, ergeben sich dadurch entsprechende Prüfvorgaben. Wir unterstützen Sie dabei, die richtigen Prüfungen – egal ob für eine DIBt-Zulassung, für ein PHI-Zertifikat oder bei Prüfungen nach internationalen Standards – für Ihre Wohnungslüftungsgeräte zu planen und führen diese in enger Absprache mit Ihnen durch.
Wie finde ich die richtige Norm oder den richtigen Standard für die Prüfung?
Einige Behörden und Fördermittelgeber in Europa stellen Ihre Prüfnormen nur dem Antragsteller direkt zur Verfügung. In solchen Fällen ist es erforderlich, einen entsprechenden Antrag zu stellen, um uns die Prüfkriterien vorzulegen. In allen anderen Fällen können Sie damit rechnen, dass TZWL die jeweils aktuellsten Normen bereithält und Sie aktiv in Punkto Normen berät. Am besten sprechen Sie frühzeitig mit uns, damit wir Sie im gesamten Prüfprozess unterstützen können. Gerne bieten wir Ihnen auch weiterführende Consultingleistungen an.
Normen und Prüfrichtlinien
Prüfung nach Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) Regularien
Eine Zulassung des DIBt ist für den Einbau von Wohnungslüftungsgeräten in Deutschland verpflichtend. Die Prüfstellen gehen hierbei von den Standardpüfungen aus, welche seitens des DIBt, auch nach Einreichung eines Prüfberichtes, noch ergänzt werden können.
Das DIBt hat für jede Gerätebauart individuelle Prüfprogramme. Diese sind im Rahmen der Antragstellung beim DIBt zu erfragen.
Prüfungen nach den Vorschriften des Passivhaus-Instituts (PHI)
Eine Zertifizierung nach PHI-Vorgaben ist für den Einbau eines Gerätes in einem Passivhaus zusätzlich zu einer DIBt-Zulassung erforderlich. Das PHI hat eigene Prüfvorschriften für jede Gerätevariante, die jeweils in aktueller Form beim PHI angefragt werden können. Die Prüfvorgaben sind nicht analog zu anderen Prüfvorschriften.
Synergieeffekte aus kombinierten Messungen werden von TZWL natürlich berücksichtigt.
EN 13141
Mit der Normenreihe der EN 13141 gibt es europäische Prüfvorgaben für verschiedene Lüftungsgerätearten.
ÖkoDesign - das Energielabel für Wohnungslüftungsgeräte
Diese Vorgaben finden beim Energielabeling nach den EU-Verordnungen 1253 (2014) und 1254 (2014) der Kommission Anwendung, reichen in den meisten Fällen jedoch nicht aus, um alle nationalen Prüfvorgaben der Länder, insbesondere im Falle geplanter Gerätezulassungen oder Förderungen, zu erfüllen.
Das Energielabeling selber ist in der gesamten EU verpflichtend.
In Österreich gilt je nach Gerätevariante eine der „ÖNormen“ aus der Reihe der EN 13141.
Zusätzlich ist eine Listung in der „GET“-Datenbank für Förderungen und im Rahmen von Energieberatungen notwendig. Auch für die Listung in dieser Datenbank sind zusätzliche Messungen notwendig.
In den Niederlanden gilt die Normenreihe der NEN EN 13141-7 und NEN EN 13141-8.
Zur Registrierung eines Gerätes in Belgien ist eine Prüfung nach den Vorgaben „EPB“ erforderlich. Neben Prüfungen nach einer der Normen aus der Reihe EN308, DIN EN 13141 sind weitere Messungen erforderlich.
Internationale Prüfvorgaben für Wohnungslüftungsgeräte
Neben den vorgenannten Ländern gelten in vielen weiteren Ländern individuelle Regelungen für den Vertrieb von Lüftungsgeräten und für mögliche nationale Förderungen. Ist Ihr Zielland nicht in der vorgenannten Liste, bitten wir Sie, Sich direkt mit den jeweiligen Behörden in Verbindung zu setzen.
Wir sind stehts bemüht, die Prüfgrundlagen in den europäischen und weiteren Ländern aktuell zu halten. Daher würden wir uns sehr über Ihre Mithilfe freuen und nehmen Ihre Hinweise zu Prüfvorschriften, Zulassungen und Meldevorgaben in anderen Ländern gerne entgegen.