Seit dem 01. Januar 2018 gelten laut den EU-Verordnungen 1253/2014 und 1254/2014 strengere Anforderungen an Wohnungslüftungsgeräte, die in der EU vertrieben werden.
Seit 2016 sind die EU-Verordnungen 1253/2014, in der die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Lüftungsanlagen geregelt sind, und 1254/2014, in der die Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Wohnungslüftungsgeräten geklärt werden, wirksam. Hersteller müssen laut EU-Gesetzgebung die meisten Wohnungslüftungsgeräte mit einem Ökodesign-Label versehen und über die Kennwerte der Geräte offen informieren. Im Sinne der umfassenden Information über Wohnungslüftungsgeräte in unserem Infoportal Wohnungslüftung informieren wir seit 2016 auf den Geräteseiten über das Ökodesign und die jeweiligen Labels.