Die sich derzeit in Kraft befindenden Prüfgrundlagen des DIBt für kontrollierte Wohnungslüftungsgeräte mit Zu-/Abluftführungen sind:
Name | Lüftungsgerätetypen | Basis | Anwendungsbeispiele | Prüfprogramm |
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LÜ-A Nr. 21-1 | Zentrale Lüftungsgeräte mit Rekuperativ-Wärmeübertrager |
>> DIN EN 13141-7 | Zentrale Lüftungsgeräte mit/ohne Feuchterückgewinnung |
Stand vom 01.12.2014 |
LÜ-A Nr. 21-2 | Zentrale Lüftungsgeräte mit Regenerativ-Wärmeübertrager |
>> DIN EN 13141-7 | Zentrale Lüftungsgeräte mit Rotations-Wärmeübertrager |
Stand vom 15.06.2015 |
LÜ-A Nr. 22-1 | Dezentrale Lüftungsgeräte mit Rekuperativ-Wärmeübertrager (mit Kanalanschluss) |
>> DIN EN 13141-8 | Dezentrale Lüftungsgeräte mit/ohne Feuchterückgewinnung |
Stand vom 02.03.2016 |
LÜ-A Nr. 22-2.1 | Dezentrale Lüftungsgeräte mit Regenerativ-Wärmeübertrager und alternierender Ventilatordrehrichtung |
>> DIN EN 13141-8 | Dezentrale Lüftungsgeräte mit Regenerativ-Wärmeübertrager und alternierender Ventilatordrehrichtung |
Stand vom 21.11.2016 |
Es ist zu beachten, dass Prüfungen nach der alten Prüfnorm LÜ-A Nr. 20, "Vereinbarungen des SVA-A 'Lüftungstechnik' zur Prüfung von Lüftungsgeräten", vom DIBt derzeit noch für Lüftungsgeräte mit Regenerativ-Wärmeübertrager übergangsweise anerkannt werden. Mit Frist bis zum 26.01.2020 für zentrale Lüftungsgeräte mit Regenerativ-Wärmeübertrager und bis zum 30.06.2021 für dezentrale Lüftungsgeräte mit Regenerativ-Wärmeübertrager wird die LÜ-A Nr. 20 durch die neuen Prüfnormen LÜ-A Nr. 21 (für zentrale Geräte) und LÜ-A Nr. 22 (für dezentrale Geräte) ersetzt. Allgemein bauaufsichtliche Zulassungen nach der alten Prüfunorm behalten ihre Gültigkeit längstens bis zum Ablauf der jeweiligen Frist.